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Es ist so einfach, aber scheinbar doch so schwer! Zitate aus dem maßgeblichen Gutachten des Prof. Dr. Uwe Jopt in den Sachen 7F 558/05 und 7F 740/04 v. 07.05.06 vor dem AG Andernach: "Es ist geradezu grotesk, dass ein im Parterre zusammen mit Mutter, Oma und kleiner Schwester lebendes Kind von nicht einmal 2 Jahren im rigide praktizierten Rhythmus einer festgesetzen Umgangsregelung täglich für exakt 1 Stunde eine Treppe höher in die Wohnung des Vaters wechseln darf" weiter, über den Vater: "Das vorgegebene Pensum von täglich 1 Stunde nimmt er ebenfalls mit sichtlicher Begeisterung wahr und er würde sich sofort noch intensiver mit dem Jungen be- schäftigen, wenn ihm die Mutter dies ermöglichen würde." "So betrachtet, ist es aus entwicklungspsychologischer Sicht ganz sicher kein Vorteil für Christopher-Daniel, wenn Frau *** sich in seiner Betreuung für so unverzichtbar hält, dass sie ihn am liebsten keinen Moment aus den Augen lassen und selbst beim Umgang mit dem Vater noch dabei sein will. Es mutet nicht sehr kindgerecht an, wenn der bald Zweijährige seinen Mittagsschlaf regelmäßig auf Brust und Bauch der Mutter verbringen muss, weil die sich nicht vorstellen kann, dass das Kind auch ohne sie problemlos schlafen würde. Wer gegen den Vater Strafanzeige "wegen nicht genehmigtem Zufüttern" stellt, überschätzt seine elterliche Kompetenz und Wichtigkeit maßlos." "Für die weitere Entwicklung des Kindes wäre es in Anbetracht der extrem definierten Mutterrolle durch Frau *** von großer Bedeutung, dass Christopher-Daniel seinem Vater nicht länger nur in einem abgehackten und dem kindlichen Zeitempfinden wenig angemessenen Rhythmus "begegnet"; gerade vor dem Hintergrund mütterlichen An- spruchs auf Alleinbestimmung sollte Herr Mittler unbedingt verstärkt in die Rolle des gestaltenden Miterziehers eingebunden werden, damit sein Sohn ein entsprechendes Korrektiv erleben und verinnerlichen kann." Zitate aus der Stellungnahme des Jugendamtes Andernach i.d.S. 11 UF 727/06 vor dem OLG Koblenz, vom 13.02.07: "Mit dem Vater ihrer Tochter **** sei sie noch immer befreundet, lebe aber nicht mit ihm zusammen, da sie nicht Mutter und Frau zugleich sein könne." "In einem Kindergarten sei Christopher-Daniel noch nicht angemeldet. Sie kenne die Kindergärten in Andernach nicht und müsse erst prüfen, welcher gut für ihren Sohn sei." Zitat aus der Stellungnahme des Jugendamtes i.d. Sache 7F 740/04 vor dem AG Andernach, vom 06.07.07: "Herr Mittler habe sich nicht gut um Christopher-Daniel gekümmert. Er erkenne seine Bedürfnisse nicht. Einmal habe er darauf bestanden, mit seinem Sohn in´s Schwimmbad zu fahren, obwohl sie darauf hingewiesen habe dass Christopher-Daniel Fieber habe."
Fotos des besagten Schwimmbadbesuchs folgen in Kürze!
Zitate aus Wikipedia.de, der Enzeklopädie zu dem Thema Umgangsverweigerung: Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsverweigerung "Manche täuschen jedes Mal wenn ein Umgangskontakt stattfinden sollte eine plötz- liche Erkrankung des Kindes vor. Manche Frauen verleumden ihren Exmann, indem sie behaupten, er könnte das Kind töten oder sexuell missbrauchen. Auch wenn sie dies nicht beweisen können, ist zu- nächst für Monate jeder Umgang verhindert, bis ein Gericht das Gegenteil feststellt, obwohl geschätzt wird, dass der Vorwurf von sexueller Misshandlung zu 99% vom entfremdenden Elternteil frei erfunden ist."
"Auswirkungen für das KindFür das Kind sind die langfristigen psychischen und sozialen Folgen ähnlich denen des sexuellen Missbrauchs. Psychologen bezeichnen PAS als eine andere Form von Kindesmissbrauch. Das Kind hat schon 1 Elternteil verloren und fürchtet, auch noch den sorgeberech- tigten Elternteil zu verlieren, dies ist für ein Kind existenzbedrohend. Es hat keine andere Wahl, als sich voll und ganz dem betreuenden Elternteil zuzuwenden und wenn dieser es verlangt, den umgangsberechtigten Elternteil ebenfalls kompro- misslos abzulehnen. Auch wenn es beide Eltern liebt wird es meist sogar gezwungen, die Liebe zum Umgangsberechtigten zu verleugnen. Oft spielt das Kind dann eine perfekte Doppelrolle, es sagt z.B. der Mutter dass es nicht zum Vater will, dann spielt es höchst vergnügt und liebevoll mit dem Vater und sagt später der Mutter wie blöd der Umgang verlaufen sei."
Zitate aus dem maßgeblichen Gutachten des Prof. Dr. Uwe Jopt in d. Sachen 7F 558/05 und 7F 740/04 v. 07.05.06 vor dem AG Andernach: "Ich empfehle dem Gericht, der Mutter dieses Vorrecht nicht einzuräumen." "...da es aus kinderpsychologischer Sicht ganz wesentlich darauf ankommt, dass Frau *** ihren Sohn nicht länger in der bisherigen Form an sich fesselt. Eben dies wäre aber zu erwarten, wenn zukünftig rechtlich abgesegnet ist, was faktisch - wenngleich auch missbräuchlich - ohnehin längst geschieht." Zitat aus dem Urteil des AG Andernach in denSachen 7F 558/05 und 7F 740/04 v. 09.11.06: "Das einzige, was man der Mutter vorwerfen könnte, ist, dass sie das Kind überbehütet. Diese Einstellung der Mutter resultiert nach Ansicht des Gerichts zumindest teilweise daraus, dass die Eltern bis vor zwei Monaten unter einem Dach gewohnt haben und die Mutter geglaubt hat, sie müsse das Kind vor dem Vater schützen. Da diese Situation nicht mehr gegeben ist, dürfte sich die Überbehütungsmenthalität der Mutter mit der Zeit legen."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesmisshandlung Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, gewaltsame, psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (beispielsweise Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht (nach Bast) Kindesmisshandlung kann (demnach auch) verstanden werden als eine nicht zufälli- ge,unbewusste, psychische Schädigung, die in Familien geschieht, die zu Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht. (Strafbar nach § 1631 StGB ) Die Borderline-Persönlichkeit wird durch die Eltern-Kind-Interaktion weitergegeben und nicht auf genetischem Weg. Die Faktoren, die zum Borderline Syndrom führen, erstrecken sich über Generationen. Patienten haben oft Mütter mit der selben Störung, deren Mütter wiederum unter demselben Syndrom gelitten haben. Oft war die Borderline Kindheit ein wüstes Schlachtfeld, gekennzeichnet durch Trennung und Scheidung der Eltern, die Trümmer gleichgültiger, abweisender oder fehlender Eltern, durch emotionale Deprivation und chronische Ausbeutung. Sachverständige für Entwicklungsfragen sind sich einig, daß Kinder, die mit familiärer Unruhe, Instabilität aufwachsen, ein viel größeres Risiko laufen, in der Jugend oder im Erwachsenen- alter unter emotionalen oder psychischen Problemen zu leiden. Zudem sind die Kinder unter derartigen Umständen in Gefahr Streß, Schuldgefühle oder ein niedriges Selbstwertgefühl zu entwickeln, alles Merkmale, die mit Borderline Persönlichkeits- störungen in Verbindung stehen. Quelle: http://www.vaeternotruf.de/borderline.htm
Zitate aus der Stellungnahme des Jugendamtes i.d. Sache 7F 740/04 vor dem AG Andernach, vom 06.07.07: "Er (der Vater)erkenne seine (Christopher-Daniel´s) Bedürfnisse nicht." "Aus diesem Grund lehne sie begleitete Umgangskontakte, sowie den Besuch einer Beratungsstelle derzeit ab."
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